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In Deutschland erhält jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis. Da das Dokument unter anderem bei jedem Jobwechsel benötigt wird, muss bei Verlust umgehend ein neuer Ausweis beantragt werden. Wie die Beantragung funktioniert und an welche Stelle sich Versicherte bei der AOK Bayern wenden können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Im Endeffekt wird als Sozialversicherungsausweis ein Schreiben der Rentenversicherung bezeichnet – es handelt sich um keinen richtigen Ausweis. In diesem Brief befindet sich unter anderem die Sozialversicherungsnummer. Vor 2011 wurde noch jedem Arbeitnehmer in Deutschland nach dem ersten Arbeitsverhältnis einen Ausweis zugeschickt. Inzwischen wurde dieser aber von einem Schreiben abgelöst.
Sobald man den 1. Arbeitsvertrag unterschreibt – egal, ob Minijob oder reguläres Beschäftigungsverhältnis – meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse oder der Minijobzentrale an. Diese beantragen beim Rentenversicherungsträger wiederum eine Sozialversicherungsnummer. Heißt, den Sozialversicherungsweis beantragt der Arbeitgeber und die Rentenversicherung schickt das Dokument zu. Ausnahme ist der Verlust oder die Zerstörung: Dann muss der Arbeitnehmer selbst tätig werden.
Der Ausweis enthält zur eindeutigen Identifikation folgende Angaben:
Der Ausweis bescheinigt zum einen die Mitgliedschaft im Sozialversicherungssystem und soll zum anderen Schwarzarbeit und den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen verhindern. Zudem dient das Dokument zur Übermittlung der für den Arbeitnehmer geltenden Versicherungsnummer. Vor Beginn eines neuen Jobs muss diese dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Im Endeffekt erhält jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Sozialversuchungsausweis beziehungsweise das Schreiben vom Rentenversicherungsträgers mit der Sozialversicherungsnummer.
Falls der Sozialversicherungsausweis verloren geht oder zerstört wird, kann ein neuer Ausweis schnell und einfach online angefordert werden. Dazu müssen bei uns nur einige persönliche Informationen, wie Vor- und Nachname, Anschrift und Krankenkasse, angegeben werden. Nach vier bis fünf Wochen wird der neue Sozialversicherungsausweis dann von der Krankenkasse postalisch verschickt.
Die Beantragung, also das Ausfüllen der Eingabemaske dauert wenige Minuten. Bis der Sozialversicherungsausweis dann im Briefkasten ist, muss aber mit einer Zeit von vier bis fünf Wochen gerechnet werden.
Nein, die Sozialversicherungsnummer bleibt gleich, wenn nach Verlust ein neuer Sozialversicherungsausweis angefordert wird.
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