Adresse
Telefon
Der Sozialversicherungsausweis ist eines der wichtigsten Dokumente, die ein Arbeitnehmer in Deutschland im Laufe seines Lebens bekommt. Sollte der Ausweis verloren gehen, muss schnellstmöglich ein neuer beantragt werden. Wir erklären in diesem Artikel, welche Daten der Sozialversicherungsausweis überhaupt beinhaltet, was bei Verlust zu tun ist und wie Versicherte die Barmer kontaktieren können.
Der Sozialversicherungsausweis ist ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers, in dem die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird. Dieses Schreiben wurde im Jahr 2011 eingeführt und wird gerne als Sozialversicherungsausweis bezeichnet – obwohl es im Endeffekt kein Ausweis ist. Anders sah es noch vor 2011 aus: Damals hatte jeder Arbeitnehmer nach dem ersten Job noch einen richtigen Ausweis erhalten. Dieser wurde inzwischen abgeschafft und durch das Schreiben ersetzt.
Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland einer versicherungspflichtigen beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist, erhält das Schreiben vom Rentenversicherungsträgers mit der Sozialversicherungsnummer.
Das Schreiben der Rentenversicherung enthält folgende Informationen:
Neben den oben genannten Informationen darf der Sozialversicherungsausweis keine weiteren personenbezogenen Daten erhalten.
Übrigens: Die Sozialversicherungsnummer bleibt ein Leben lang gleich – selbst, wenn ein neuer Sozialversicherungsausweis angefordert wird.
Der Sozialversicherungsausweis beziehungsweise das Schreiben der Rentenversicherung dient zur Übermittlung der für den Arbeitnehmer geltenden Versicherungsnummer. Vor dem Antritt einer neuen Beschäftigung muss diese dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Nein, eine Mitführungspflicht gibt es nicht mehr. Vor 2009 mussten zur Schwarzgeldbekämpfung gewisse Berufsgruppen den Sozialversicherungsausweis mit sich führen. Diese Regelung gilt inzwischen nicht mehr. Stattdessen genügt es, wenn Beschäftigte ihren Personalausweis, Reisepass oder einen Ausweisersatz bei sich haben.
Grundsätzlich sollte der Sozialversicherungsausweis mit größter Sorgfalt behandelt werden, da es sich um ein wichtiges Dokument handelt. Sollte der Ausweis dennoch verloren gehen, kann dieser schnell und einfach online angefordert werden. Dazu müssen hier einige persönliche Informationen, wie Vor- und Nachname, Anschrift und Krankenkasse, angegeben werden. Nach vier bis fünf Wochen wird der Sozialversicherungsausweis dann per Post zugestellt.
Das Gleiche gilt, falls der Sozialversicherungsausweis zerstört wird oder nicht mehr lesbar ist. Auch in diesen Fällen muss ein neues Dokument beantragt werden.
Ja, falls sich durch die Heirat der Familienname geändert hat, wird ein neuer Sozialversicherungsausweis nötig. Dieser kann hier angefordert werden. Auch in Folge einer Scheidung und eines Namenswechsels muss ein neuer Sozialversicherungsausweis angefordert werden.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Ihrem Sozialversicherungsausweis haben, dann wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.
BARMER
Axel-Springer-Straße 44
10969 Berlin
Telefon: 0800 333 10 10
Fax: 0800 333 0090
E-Mail: service@barmer.de