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In Deutschland erhält jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis. Das Dokument wird unter anderem beim Jobwechsel benötigt und muss daher bei Verlust umgehend ersetzt werden. Wie die Beantragung eines neuen Ausweises funktioniert und an welche Stelle sich Versicherte bei der BKK DürrkoppAdler wenden können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Der Sozialversicherungsausweis ist ein Schreiben von der Rentenversicherung, worin die Sozialversicherungsnummer zu finden ist. Das Schreiben, was im Jahr 2011 eingeführt wurde, wird als Sozialversicherungsausweis bezeichnet. Ein Ausweis im eigentlichen Sinne haben Arbeitnehmer in Deutschland noch vor 2011 erhalten. Dieser wurde inzwischen abgeschafft und durch das Schreiben ersetzt. Der Name ist allerdings geblieben.
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland – egal, welche Nationalität dieser hat – erhält einen Sozialversicherungsausweis. In der Regel wird das Schreiben von der Rentenversicherung mit der Sozialversicherungsnummer nach der Unterschrift unter den 1. Arbeitsvertrag automatisch zugestellt.
Im Sozialversicherungsausweis sind folgende Informationen enthalten:
Zusätzlich zu den oben genannten Informationen dürfen im Sozialversicherungsausweis keine weiteren personenbezogenen Daten stehen.
Der Sozialversicherungsausweis dient dazu, die Sozialversicherungsnummer an den Arbeitgeber weiterzugeben. Daher wird dieser meistens vor oder kurz nach dem Start einer neuen Beschäftigung vom Arbeitgeber zur Einsicht verlangt. Aber auch beim Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld wird das Dokument am Amt benötigt.
Da es sich beim Sozialversicherungsausweis um ein wichtiges Dokument handelt, sollte dieses auch sorgfältig aufbewahrt werden. Falls der Ausweis dennoch verloren geht, ist das aber kein großes Problem. Denn mit wenigen Klicks kann online ein neuer Ausweis angefordert werden. Dazu müssen hier einige persönliche Informationen, wie Vor- und Nachname, Anschrift und Krankenkasse, angegeben werden. Der neue Ausweis wird dann nach vier bis fünf Wochen von der Krankenkasse per Post zugestellt.
Wenn sich durch die Heirat der Familienname ändert, sollte ein neuer Sozialversicherungsausweis beantragt werden. Zwar bleibt die Sozialversicherungsnummer gleich, der Name auf dem Dokument ändert sicher aber natürlich. Das gleiche gilt auch im Falle einer Scheidung. Auch dann sollte beim Namenswechsel ein neuer Sozialversicherungsausweis angefordert werden.
Sollten Fragen offen geblieben sein, erreichen Sie die BKK DürrkoppAdler auf folgenden Kontaktwegen:
BKK DürkoppAdler
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33605 Bielefeld
Telefon: 0521 557847 0
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