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In Deutschland bekommt jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis zugeschickt. Da das Dokument unter anderem bei Antritt eines neuen Jobs benötigt wird, muss bei Verlust schnellstmöglich ein neuer Sozialversicherungsausweis angefordert werden. Wie genau die Beantragung funktioniert und wie Versicherte bei der BKK Groz-Beckert ihre Krankenkasse erreichen können, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Im Endeffekt wird als Sozialversicherungsausweis lediglich ein Schreiben der Rentenversicherung bezeichnet. Darin befindet sich unter anderem die Sozialversicherungsnummer. Ein richtiger Ausweis ist das Dokument allerdings nicht. Anders war es noch vor 2011: Da wurde noch jedem Arbeitnehmer infolge des ersten Arbeitsverhältnisses einen Ausweis zugeschickt. Inzwischen wurde dieser aber von einem Schreiben abgelöst.
Sobald die Tinte unter dem 1. Arbeitsvertrag trocken ist, meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse oder der Minijobzentrale an. Diese beantragen beim Rentenversicherungsträger wiederum eine Sozialversicherungsnummer. Den Sozialversicherungsausweis beantragt somit der Arbeitgeber und die Rentenversicherung stellt das Dokument dann aus. Sollte das Dokument verloren gehen oder zerstört werden, muss der Arbeitnehmer selbst tätig werden. Mehr dazu finden Sie unten.
Der Ausweis enthält zur eindeutigen Identifikation folgende Angaben:
Der Ausweis bescheinigt die Mitgliedschaft im Sozialversicherungssystem und dient zur Verhinderung von Schwarzarbeit und den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen. Außerdem wird das Dokument benötigt, um die eigene Sozialversicherungsnummer an den Arbeitgeber zu übermitteln. Vor Beginn einer neuen Anstellung muss der Ausweis in der Regel beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
Sollte der Sozialversicherungsausweis verloren gehen oder zerstört werden, kann problemlos ein neuer Ausweis angefordert werden. Der schnellste und einfachste weg ist online. Dazu müssen hier einige persönliche Informationen, wie Vor- und Nachname, Anschrift und Krankenkasse, angegeben werden.
Die Beantragung, also das Ausfüllen der Eingabemaske dauert nur wenige Minuten. Bis der Sozialversicherungsausweis dann allerdings im Briefkasten ist, muss aber mit einer Dauer von vier bis fünf Wochen kalkuliert werden. Das liegt daran, dass die eigene Krankenkasse erst mit der Rentenversicherung in Kontakt treten muss, bevor sie einen neuen Ausweis ausstellen kann.
Als Versicherter bei der BKK Groz-Beckert haben Sie die Möglichkeit, Ihre Krankenkasse bei weiteren Fragen auch direkt zu kontaktieren. Nutzen Sie dabei folgende Möglichkeiten:
BKK Groz-Beckert
Unter dem Malesfelsen 72
72458 Albstadt
Telefon: 07431 89345 0
Fax: 07431 89345 99
E-Mail: info@bkk-gb.de