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Der Sozialversicherungsausweis hat unter anderem den Zweck, die Sozialversicherungsnummer an den Arbeitgeber zu übermitteln. Wenn der Ausweis verloren geht oder zerstört wird, muss ein neuer besorgt werden. Doch wie kann das Dokument beantragt werden? Wie können Versicherte bei der BKK Melitta Plus einen neuen Sozialversicherungsausweis bekommen? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Als Sozialversicherungsausweis wird ein Schreiben der Rentenversicherung bezeichnet, in dem Arbeitnehmer ihre Sozialversicherungsnummer mitgeteilt bekommen. Eigentlich ist es also gar kein richtiger Ausweis. Jeder Arbeitnehmer erhält nach dem Unterzeichnen des ersten Arbeitsvertrags das Schreiben automatisch zugeschickt.
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland erhält einen Sozialversicherungsausweis beziehungsweise das Schreiben vom Rentenversicherungsträgers mit der Sozialversicherungsnummer. Dabei ist auch die Staatsbürgerschaft des Arbeitnehmers egal. Der Arbeitnehmer muss lediglich in Deutschland angestellt sein.
In dem Schreiben sind folgende Informationen zu finden:
Der Sozialversicherungsausweis hat den Zweck, dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer zu übermitteln. Diese wird in der Regel von der Personalabteilung kurz vor oder nach Beginn der Beschäftigung verlangt. Doch auch Arbeitssuchende benötigen einen Sozialversicherungsausweis. Dieser muss unter anderem beim Bezug von Sozialleistungen vorgelegt werden.
Nein, es besteht keine Mitführungspflicht. Dennoch sollte der Sozialversicherungsausweis auf Wunsch dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Vor einigen Jahren gab es noch in manchen Branchen eine Mitführungspflicht. Damals musste der Ausweis, der zu dieser Zeit auch noch ein richtiger Ausweis war, zur Schwarzgeld-Bekämpfung mitgeführt werden. Inzwischen genügt es aber in allen Berufsgruppen, wenn sich der Arbeitnehmer ausweisen kann.
Sollte der Sozialversicherungsausweis verloren gehen, ist das nicht sonderlich schlimm. Wenngleich er aufgrund der personenbezogenen Daten mit Sorgfalt behandelt werden sollte. Ein neuer Ausweis kann bereits in wenigen Minuten beantragt werden, ohne lästige Behördengänge. Dazu müssen einfach einige persönliche Informationen, wie Vor- und Nachname, Anschrift und Krankenkasse, angegeben werden. Nach einem Zeitraum von vier bis fünf Wochen kommt der Sozialversicherungsausweis dann per Post. Übrigens: Die Sozialversicherungsnummer ändert sich bei einem neuen Ausweis nicht. Sie bleibt ein Leben lang gleich.
Sie haben weitere Fragen rund um den Sozialversicherungsausweis? Dann können Sie sich auch direkt an Ihre Krankenkasse wenden:
BKK Melitta Plus
Marienstr. 122
32425 Minden
Telefon: 05 71 9759-0
Fax: 05 71 9759-1212
E-Mail: info@bkk-melitta.de