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Den Sozialversicherungsausweis benötigt jeder Arbeitnehmer in Deutschland um die Sozialversicherungsnummer an den Arbeitgeber zu übermitteln. Doch was können Arbeitnehmer tun, falls es zum Verlust kommt? Wie kommen Versicherte bei der BKK Pfalz an einen neuen Ausweis? Die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um den Sozialversicherungsausweis finden Sie in diesem Ratgeber.
Der Sozialversicherungsausweis ist kein Ausweis im eigentlichen Sinn. Vielmehr handelt es sich dabei um ein Schreiben von der Rentenversicherung, worin sich unter anderem die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers befindet. Das Dokument ist so wichtig, da die Versicherungsnummer bei jedem Jobwechsel benötigt wird und sollte daher gut aufbewahrt werden. Der Name „Ausweis“ stammt noch vom ursprünglichen Dokument, das noch eher die Form eines Ausweises hatte. Inzwischen wird als Sozialversicherungsausweis aber lediglich das Schreiben der Rentenversicherung bezeichnet.
Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle, ob jemand einen Sozialversicherungsausweis erhält oder nicht. Entscheidend ist nur, dass die Person in Deutschland einer versicherungspflichtigen beruflichen Tätigkeit nachgeht. Daher erhält jeder Arbeitnehmer in der Bundesrepublik nach der Unterschrift unter den 1. Arbeitsvertrag das Schreiben vom Rentenversicherungsträgers mit der Sozialversicherungsnummer, also den Sozialversicherungsausweis.
Der Sozialversicherungsausweis enthält folgende Informationen:
Neben den oben genannten Informationen darf der Sozialversicherungsausweis keine weiteren personenbezogenen Daten erhalten.
Der Sozialversicherungsausweis wird benötigt, um die Sozialversicherungsnummer an den Arbeitgeber weiterzugeben. Daher müssen Angestellte das Dokument meistens vor oder kurz nach dem Start des neuen Jobs beim Arbeitgeber vorlegen. Gleiches gilt im Übrigen auch beim Bezug von Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld. Auch dann kann der Ausweis am Amt verlangt werden.
Nein, die Sozialversicherungsnummer ändert sich nie. Sie bleibt das ganze Leben lang gleich. Das gilt auch im Falle einer Heirat oder Scheidung. Sollte sich dabei allerdings der Nachname ändern, ist es ratsam ein neues Dokument anzufordern.
Prinzipiell sollte der von der Rentenversicherung zugestellte Sozialversicherungsausweis gut aufbewahrt werden, da es sich um ein wichtiges Dokument handelt. Falls der Ausweis verloren gehen sollte, ist das aber kein großes Problem. Ein neuer Ausweis kann schnell und einfach online angefordert werden. Dazu müssen lediglich hier einige persönliche Informationen (Vor- und Nachname, Anschrift und Krankenkasse) eingetragen werden und nach rund 4 bis 5 Wochen wird der neue Sozialversicherungsausweis per Post zugestellt.
Unter folgenden Kontaktdaten können Sie die BKK Pfalz erreichen:
BKK Pfalz
Lichtenbergerstraße 16
67059 Ludwigshafen
Telefon: 0800 133 33 00
Fax: 0621 68 559 559
E-Mail: info@bkkpfalz.de