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In Deutschland bekommt jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis zugesendet. Da das Dokument beim Start einer neuen Anstellung benötigt wird, sollte bei Verlust schnellstmöglich ein Ersatz angefordert werden. Wie genau die Beantragung funktioniert und wie Versicherte der BKK PwC die Krankenkasse bei Fragen kontaktieren können, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Als Sozialversicherungsausweis wird im Endeffekt ein Schreiben von der Rentenversicherung bezeichnet, in dem sich unter anderem die Sozialversicherungsnummer befindet. Ein richtiger Ausweis wie der Personalausweis oder Führerschein ist das Dokument allerdings nicht. Der Name stammt noch von vor 2011, als das Dokument, das jeder Arbeitnehmer infolge des ersten Arbeitsverhältnisses erhält, noch eher einem Ausweis glich.
Sobald der 1. Arbeitsvertrag unterzeichnet ist, meldet der Arbeitgeber den neuen Mitarbeiter bei der Krankenkasse an. Diese beantragt dann beim Rentenversicherungsträger wiederum eine Sozialversicherungsnummer. Diese stellt das Dokument dann wiederum aus und schickt dem Arbeitnehmer per Post zu. Sollte der ursprüngliche Ausweis von der Rentenversicherung allerdings verloren gehen oder zerstört werden, muss der Arbeitnehmer selbst tätig werden. Weitere Infos dazu sind unten zu finden.
Der Ausweis enthält wenige persönliche Informationen, die zur eindeutigen Identifikation dienen:
Das Dokument bescheinigt die Mitgliedschaft im Sozialversicherungssystem und wird benötigt, um die eigene Sozialversicherungsnummer an den Arbeitgeber zu übermitteln. Vor Beginn einer neuen Anstellung verlangt der Arbeitgeber in der Regel das Dokument zur Einsicht. Zudem hat der Sozialversicherungsausweis den Zweck, Schwarzarbeit vorzubeugen und den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen zu vereiteln.
Der Verlust des Sozialversicherungsausweises stellt kein großes Problem da. Denn im Gegensatz zu anderen Dokumenten kann ein neuer Ausweis problemlos online angefordert werden. Dafür müssen Versicherte bei uns lediglich einige persönliche Informationen, wie Vor- und Nachname, Anschrift und Krankenkasse, angegeben.
Die Beantragung an sich ist in wenigen Minuten erledigt. Allerdings dauert es rund vier bis fünf Wochen bis der neue Sozialversicherungsausweis dann per Post zugestellt wird. Dies lässt sich nicht beschleunigen, weil die eigene Krankenkasse erst mit der Rentenversicherung in Kontakt treten muss, eher sie den neuen Ausweis ausstellen kann. Im Gegensatz zum ursprünglichen Dokument wird dieser dann von der Krankenkasse und nicht der Rentenversicherung zugestellt.
Sollten Sie bei der BKK PwC versichert sein, können Sie Ihre Krankenkasse bei weiteren Fragen auch direkt kontaktieren. Nutzen Sie dabei folgende Möglichkeiten:
BKK PwC
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