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Ein Zweck des Sozialversicherungsausweis ist es, die Sozialversicherungsnummer an den Arbeitgeber zu übermitteln. Doch was können Arbeitnehmer machen, wenn sie den Ausweis verlieren? Wie können Versicherte bei der BKK Rieker • RICOSTA • Weisser einen neuen Ausweis beantragen? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Sozialversicherungsausweis finden Sie in diesem Artikel.
Beim Sozialversicherungsausweis handelt es sich im Endeffekt um einen Brief von der Rentenversicherung, in dem Arbeitnehmer die Sozialversicherungsnummer erfahren. Die Bezeichnung Ausweis stammt noch aus der Zeit vor 2011, als jedem Arbeitnehmer in Deutschland nach Unterzeichnen des ersten Arbeitsvertrags noch ein richtiger Ausweis zugeschickt wurde.
In der Bundesrepublik bekommt jeder Arbeitnehmer, der einen sozialversicherungspflichtigen Beruf ausübt, eine Sozialversicherungsnummer. Diese Nummer wird Arbeitnehmern nach der Unterschrift unter den 1. Arbeitsvertrag in einem Schreiben von der Rentenversicherung, also dem Sozialversicherungsausweis, mitgeteilt.
Im Sozialversicherungsausweis sind folgende persönlichen Daten zu finden:
Einerseits bescheinigt der Ausweis die Mitgliedschaft eines Berufstätigen im Sozialversicherungssystem und andererseits dient der Ausweis zur Vorbeugung von Schwarzarbeit und dem unberechtigten Bezug von Sozialleistungen. Deswegen müssen Arbeitnehmer das Dokument bei einem Jobwechsel beim Arbeitgeber beim Beantragen von Sozialleistungen am Amt vorzeigen.
Die klare Antwort darauf lautet Nein. In der Zeit vor 2009 mussten noch gewisse Berufsgruppen zur Schwarzgeldbekämpfung das Dokument mit sich führen, diese Pflicht wurde aber inzwischen abgeschafft. Der Sozialversicherungsausweis muss lediglich kurz vor oder nach dem Start einer neuen Beschäftigung beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
Generell sollte der Sozialversicherungsausweis genauso wie andere wichtige Dokumente sorgfältig aufbewahrt werden. Falls der Ausweis dennoch verloren gehen oder beschädigt werden, ist die Beantragung eines neuen Dokuments aber sehr einfach – ganz im Gegensatz zu Personalausweis, Führerschein und Co. Denn Versicherte können schnell und einfach einen neue Sozialversicherungsausweis online anfordern. Dazu müssen sie lediglich hier einige persönliche Informationen, wie Vor- und Nachname, Anschrift und Krankenkasse, angeben. Nach rund vier bis fünf Wochen erhalten sie dann den neuen Ausweis dann per Post von der eigenen Krankenkasse.
Nein, die Benachrichtigung Ihrer Krankenkasse erledigen wir für Sie. Das Einzige, was Sie tun müssen, ist über sozialversicherungsausweis.info einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen. Danach kontaktieren wir die BKK Rieker • RICOSTA • Weisser. Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Sozialversicherungsausweis haben, können Sie sich aber auch jederzeit an die BKK Rieker • RICOSTA • Weisser wenden.
BKK Rieker • RICOSTA • Weisser
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