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Der Sozialversicherungsausweis ist eines der wichtigsten Dokumente in Deutschland. Obwohl der Ausweis im Alltag nur selten benötigt wird, muss bei Verlust schnellstmöglich ein neuer beantragt werden. In diesem Artikel erklären wir, wo der Sozialversicherungsausweis beantragt werden kann, welchen Zweck dieser überhaupt hat und wie Sie die Koenig & Bauer BKK erreichen können.
Den ersten Sozialversicherungsausweis erhalten Arbeitnehmer in Deutschland in der Regel automatisch zugeschickt, sobald sie ihre erste Arbeitsstelle antreten. Denn der Arbeitgeber muss jeden neuen Mitarbeiter bei der Krankenversicherung anmelden. Diese wiederum beantragt dann bei der zuständigen Rentenversicherung eine Sozialversicherungsnummer für den Arbeitnehmer. Diese stellt dann letztendlich den ersten Sozialversicherungsausweis aus.
Das Schreiben der Rentenversicherung enthält folgende Informationen. Darüber hinaus darf der Sozialversicherungsausweis keine weiteren personenbezogenen Daten erhalten.
Die Sozialversicherungsnummer besteht aus zwölf Ziffern, die folgender Logik unterstehen:
1. und 2. Ziffer: Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers
3. und 4. Ziffer: Geburtstag des Versicherten
5. und 6. Ziffer: Geburtsmonat des Versicherten
7. und 8. Ziffer: Geburtsjahr des Versicherten
9. Ziffer: Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
10. und 11. Ziffer: Seriennummer (bei Männern: 00-49, bei Frauen oder unbestimmtem Geschlecht: 50-99)
12. Ziffer: Interne Prüfziffer
Mit Vorzeigen des Sozialversicherungsausweises übermittelt der Arbeitnehmer seine Sozialversicherungsnummer an den Arbeitgeber. Deswegen wird das Dokument meistens bei Antritt einer neuen Stelle vom Arbeitgeber verlangt. Zusätzlich muss auch am Amt bei der Beantragung von Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld der Ausweis vorgelegt werden. So soll der ungerechtfertigte Bezug von Sozialleistungen verhindert werden.
Sollten Versicherte ihren Sozialversicherungsausweis verlieren oder beschädigen – wie bei einem Umzug – sollten sie schnellstmöglich einen neuen Ausweis beantragen. Das kann hier schnell und einfach online erledigt werden. Es müssen nur einige persönliche Informationen in ein Formular eingetragen werden. Nach einer Dauer von vier bis fünf Wochen erhalten Versicherte dann den neuen Sozialversicherungsausweis von ihrer Krankenkasse per Post.
Bei einem neuen Sozialversicherungsausweis ändert sich die Sozialversicherungsnummer nicht. Die Nummer bleibt das ganze Leben lang gleich. Das gilt im Übrigen auch nach einer Eheschließung oder einer Scheidung, wenn sich das Familienname ändert. Dennoch sollte dann ein neuer Sozialversicherungsausweis angefordert werden, damit im Schreiben die der neue Name vermerkt ist.
Sollten Sie spezielle Fragen an die Koenig & Bauer BKK haben, erreichen Sie diese über folgende Kontaktmöglichkeiten:
Koenig & Bauer BKK
Friedrich-Koenig-Str.4
97080 Würzburg
Telefon: 0931 909 4338
Fax: 0931 909 4805
E-Mail: info@koenig-bauer-bkk.de