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Der Sozialversicherungsausweis dient für jeden Berufstätigen zur Übermittlung der Sozialversicherungsnummer an den Arbeitgeber. Doch was tun, wenn der Ausweis nicht mehr auffindbar ist? Welche Möglichkeiten haben Versicherte bei der Techniker Krankenkasse (TK)? Diese und weitere Fragen rund um den Sozialversicherungsausweis erklären wir in diesem Artikel.
Der Sozialversicherungsausweis ist kein richtiger Ausweis, vielmehr handelt es sich um ein Schreiben von Rentenversicherung. Darin finden Arbeitnehmern unter anderem die eigene Sozialversicherungsnummer. Der Name stammt noch vom ursprünglichen Dokument, das einem Ausweis glich. Inzwischen wurde dieses aber von dem Schreiben der Rentenversicherung abgelöst.
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland bekommt nach der Unterschrift unter den 1. Arbeitsvertrag einen Sozialversicherungsausweis beziehungsweise das Schreiben vom Rentenversicherungsträgers mit der Sozialversicherungsnummer. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer deutscher Staatsbürger ist oder nicht. Wichtig ist nur, dass derjenige in Deutschland angestellt ist.
Im Schreiben sind folgende persönlichen Daten zu finden:
Die Rentenversicherungsnummer, kurz RV-Nummer, ist identisch mit der Sozialversicherungsnummer. Die Versicherungsnummer setzt sich aus zwölf Ziffern zusammen und befindet sich im Sozialversicherungsausweis.
Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen:
1. und 2. Stelle: Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers
3. und 4, Stelle: Geburtstag des Versicherten
5. und 6. Stelle: Geburtsmonat des Versicherten
7. und 8. Stelle: Geburtsjahr des Versicherten
9. Stelle: Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
10. und 11. Stelle: Seriennummer (bei Männern: 00-49, bei Frauen oder unbestimmtem Geschlecht: 50-99)
12. Stelle: Interne Prüfziffer
Der Sozialversicherungsausweis hat den Zweck, die Sozialversicherungsnummer an den Arbeitgeber weiterzugeben. Daher wird in der Regel vor oder kurz nach dem Start einer neuen Stelle vom Arbeitgeber das Dokument zur Einsicht verlangt.
Sollte der Sozialversicherungsausweis verloren gehen, kann mit wenigen Klicks einer neuer beantragt werden. Dazu müssen einfach hier einige persönliche Informationen, wie Vor- und Nachname, Anschrift und Krankenkasse, angegeben werden. Nach einer Dauer von vier bis fünf Wochen kommt der Sozialversicherungsausweis dann per Post.
Nein, der Ausweis wird immer per Post von der Krankenkasse zugestellt. Einen digitalen Sozialversicherungsausweis gibt es bislang nicht.
Die Sozialversicherungsnummer bleibt ein Leben lang gleich. Auch bei Neuausstellung des Sozialversicherungsausweises erhalten sie wieder dieselbe Nummer.
Falls Fragen zum Sozialversicherungsausweis offen geblieben sind, können Sie sich auch direkt an die Krankenkasse wenden:
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Telefon: 0800 2858585
E-Mail: service@tk.de